f.a.q.
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Allgemeine Fragen
Ich vertrete Geschäftsführer, Unternehmer, Selbstständige sowie leitende Angestellte in allen wirtschaftsrelevanten Rechtsfragen.
Ja, Beratung und Vertretung sind deutschlandweit möglich – telefonisch, per Videocall oder E‑Mail.
Eine Erstberatung kostet 190 € netto, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Danach richtet sich das Honorar nach RVG oder einer Pauschale.
Arbeitsrecht
Wichtig: Innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung muss Klage eingereicht werden. Ich prüfe Ihre Chancen und vertrete Sie vor dem Arbeitsgericht.
Ein gesetzlicher Anspruch besteht meist nicht – dennoch lässt sich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage häufig eine Abfindung durchsetzen.
Es muss wohlwollend formuliert sein und der Wahrheit entsprechen. Ich prüfe Ihre Formulierungen auf rechtliche Fallstricke.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und darf keine Formfehler enthalten. Ich prüfe Kündigungsgründe und berate zur rechtssicheren Umsetzung.
Ich erstelle individuelle Verträge, die auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind – DSGVO- und AGB-konform.
Ich übernehme die Vertretung vor dem Arbeitsgericht und strebe eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung an – im Idealfall außergerichtlich.
Wirtschaftsrecht
Die UG ist eine haftungsbeschränkte Mini-GmbH mit geringem Startkapital. Ich berate Sie zur passenden Rechtsform für Ihr Vorhaben.
Durch geprüfte Verträge, klare AGB und eine saubere Dokumentation. Ich helfe Ihnen, Risiken frühzeitig zu erkennen.
Bei Veränderungen im Gesellschafterkreis, bei Umstrukturierungen oder Konflikten. Ich berate und entwerfe individuelle Regelungen.
Legal Services (externe Rechtsabteilung)
Für Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung, die regelmäßig rechtlichen Bedarf haben – z. B. bei Verträgen, Arbeitsrecht, Inkasso.
Flexibel: auf Zuruf, per monatlicher Pauschale oder pro Einzelfall. Ich bin Ihr direkter Ansprechpartner – ohne Umwege.
Ja. Ich prüfe Ihre Prozesse, entwickle Richtlinien und unterstütze bei der Umsetzung der DSGVO-Vorgaben.
Inkasso
Sobald ein Schuldner nicht reagiert und die Forderung fällig ist. Ich leite das Verfahren zügig für Sie ein.
In vielen Fällen müssen säumige Schuldner auch Ihre Anwalts- und Verfahrenskosten übernehmen – ich kläre das vorab transparent.
Kommt kein Widerspruch, beantrage ich den Vollstreckungsbescheid. Danach erfolgt die Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher oder Pfändung.